Le Centre pour la concurrence fiscale recherche les effets d'une concurrence fiscale dynamique et d'une protection efficace de la sphère privée financière sur la liberté individuelle et la propriété.

Deutschland vs. Schweiz: Der Kampf des Goliath gegen David um das Bankgeheimnis

Gerechtigkeit und Moral liegen eindeutig auf der Seite der Schweiz und ihres Respekts vor der finanziellen Privatsphäre der Bürger.

Deutschlands Kampf mit der finanziellen Privatsphäre seiner Bürger hat erneut neue Höhen — oder vielleicht besser Tiefen — erreicht. Tatsächlich befindet sich das Land angesichts enormer ungedeckter Sozialversprechungen und einer bereits heute unkontrollierten Verschuldung in einer prekären Lage. Die fiskalische Jagd auf die eigenen Bürger stellt nun den Rechtsstaat zusehends in Frage.

Doch der Sachverhalt ist so neu nicht. Auf Druck insbesondere der deutschen Regierung veröffentlichte die OECD schon 1998 einen Bericht, der vor einem «schädlichen Steuerwettbewerb» warnte. Das explizite Ziel der deutschen Regierung war eine Verringerung des freien Kapitalverkehrs durch eine Begrenzung des Steuerwettbewerbs «in den Investitions- und Finanzierungsentscheiden und ihren Folgen für das nationale Steuersubstrat».

Infolge dieses Berichts verabschiedete die OECD eine Empfehlung «über den Kampf gegen den schädlichen Steuerwettbewerb»; die Schweiz als Gründungsmitglied der OECD enthielt sich dabei der Stimme. Sie verpasste damit die Chance, von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen und die Eskalation des politischen Konflikts frühzeitig zu vermeiden. So führte der Bericht zu einem steigenden Druck auch auf jene Länder, die den Schlussfolgerungen des Papiers ablehnend gegenüberstanden. Gleichzeitig übernahm die Europäische Union mit der Unterstützung der deutschen Regierung die Argumentation der OECD und verstärkte ihre Bemühungen um eine europaweite Zentralisierung und einen umfassenden Austausch von Bankkundeninformationen für steuerliche Zwecke. 2009 schlug die Europäische Kommission diverse Massnahmen vor, um den Informationsaustausch zu intensivieren und den «fairen Steuerwettbewerb» zu fördern.

Die Ausgabenstruktur des grossen Wohlfahrtsstaats Deutschlands wird heute durch die Zusagen seiner Sozialsysteme dominiert. Diese Umverteilungssysteme verschlingen über die Hälfte der gesamten öffentlichen Ausgaben und 27,4% des Bruttoinlandprodukts.

Die anhaltende politische Untätigkeit in diesem Bereich stellt somit eine Art tickende Zeitbombe dar. Statt aber notwendige Reformen anzugehen, bekämpft der deutsche Wohlfahrtsstaat mit Hilfe der OECD und der EU bevorzugt jede Form der Steueroptimierung — diese wird etwa populistisch als Hindernis für die Finanzierung öffentlicher Dienstleistung, wie etwa Schulen, dargestellt. Tatsächlich belaufen sich die öffentlichen Ausgaben für Bildung in Deutschland jedoch gerade einmal auf 5,1% des BIP, d.h. auf weniger als ein Viertel der Sozialumverteilungsausgaben. Das Ablenkungsmanöver ist allzu durchschaubar.

Folgen des Verzichts eines Schweizer Vetos bei der OECD

Anlässlich der Stimmenenthaltung gegenüber den Empfehlungen des OECD-Berichts zum «schädlichen Steuerwettbewerb» 1998 hatten die schweizerischen Behörden bereits darauf hingewiesen, dass der Steuerwettbewerb «die Regierungen davon abbringt, konfiskatorische Regime zu installieren, die den Unternehmergeist hemmen und die Wirtschaft schädigen. Er vermeidet so auch eine Angleichung der Steuerbelastung nach oben». Die Schweiz zahlt heute den Preis dafür, dass sie ihre berechtigte Position nicht mit einem Veto in der OECD untermauert hat.

Noch problematischer ist die deutsche Bezeichnung der Schweiz als «Steueroase» wegen ihren bisher weitreichenden Vertraulichkeitsregeln für Finanzdienstleistungen. Das schweizerische Bankgeheimnis wurde in die Gesetzgebung aufgenommen, als es galt, europäische Bürger vor Verfolgung und Enteignung durch diktatorische Staaten zu schützen. Damals brachten die Kunden ihre Gelder in der Schweiz in Sicherheit — auch illegal. Andernorts wurde die Institution des Privateigentums durch Einschränkungen des internationalen Kapitalverkehrs und Devisenkontrollen ausgehöhlt. Das Bankgeheimnis ist heute noch die Folge eines elementaren Rechts auf Eigentum und Privatsphäre, das in anderen Lebensbereichen auch als selbstverständlich anerkannt wird. Dort, wo der territoriale Fiskaldruck das Niveau der Präferenzen und Bedürfnisse der Bürger übersteigt, erhalten diese einen Anreiz, auf alternative Standorte auszuweichen.

«Steueroasen» werden also von jenen Bürgern genutzt, die einem anderen Staat, einer «Steuerwüste» entfliehen. Die Forschung belegt dabei, dass «Steueroasen» ihren Bürgern keineswegs ein unzureichendes Dienstleistungsniveau zur Verfügung stellen. Im Gegenteil: Indem sie zu einer Reduktion steuerlicher Exzesse beitragen, richten sie das öffentliche Angebot mindestens teilweise besser auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Einwohner aus. Der Steuerwettbewerb der «Steueroasen» begünstigt ein angemesseneres Verhältnis zwischen öffentlichen Dienstleistungen und Steuerbelastung. Das von den Gegnern befürchtete «race to the bottom», also ein rücksichtsloser Standortwettbewerb mit dem Endpunkt einer Null-Besteuerung, existiert schlicht nicht.

«Steueroasen» fördern den Wohlstand

Aus ökonomischer Sicht erleichtern die «Steueroasen» die Kapitalakkumulation und fördern damit den wirtschaftlichen Wohlstand. Wohlgemerkt nicht nur den Wohlstand in den «Oasen» selbst, sondern auch in all jenen Ländern, in denen das gesicherte Kapital in Produktionsfaktoren investiert wird.

So halten Schweizer Unternehmen in Deutschland Investitionen in der Höhe von 31 Mrd. Franken und beschäftigen nicht weniger als 220'000 Personen, was etwa 5% aller Arbeitskräfte der Schweiz entspricht. Die «Steueroasen» steigern die Effizienz der internationalen Kapitalmärkte und damit die Effizienz der Kapitalallokation. Sie erhöhen so den Lebensstandard auch in Deutschland. Die Existenz und die Nutzung von «Steueroasen» bringt damit auch jenen Einwohnern Vorteile, die von ihnen selbst keinen Gebrauch machen. «Steueroasen» sind vor allem dann attraktiv, wenn sie der Vermeidung einer besonders schädlichen, wohlstandsvernichtenden Doppel- oder Dreifachbesteuerung von Kapital dienen. Sie hemmen also die exzessive Besteuerung von produktiven Ressourcen und mildern so deren Verschwendung — ein Kennzeichen zentralisierter und marktferner Entscheidungsstrukturen. Warum werden nun «Steueroasen» trotz dieser positiven Wirkungen von den Regierungen der Hochsteuerländer bekämpft? Aus nur einem Grund: Der Steuerwettbewerb stellt die einzig wirksame Begrenzung des Ermessensmissbrauchs bei der Besteuerung produktiver Bürger dar. Alle anderen demagogischen, in die öffentliche Debatte eingebrachten Begründungen halten einer kritischen Analyse nicht stand.

Schnell wird so ersichtlich: Neben ihrer ökonomischen Rolle spielen die «Steueroasen» vor allem auch eine Rolle in der Bewahrung der individuellen Rechte der Bürger vor verschiedenen Unterdrückungstendenzen ihrer Regierungen, die auch über eine konfiskatorische Besteuerung hinausgehen. Nicht umsonst zeichnen sich «Steueroasen» regelmässig durch einen stärker ausgeprägten Respekt vor der Privatsphäre der Bürger aus. Die höheren Vertraulichkeitsstandards der «Steueroasen» erleichtern zudem auch den Schutz von Personen, die in schwächer ausgeprägten Rechtssystemen leben, ohne also den effektiven Schutz der Grundrechte, wie wir ihn in zivilisierten Gesellschaften kennen. Im internationalen Rahmen dienen die «Steueroasen» damit als Bollwerke für die Grundfreiheiten und so essentielle Rechte wie das Recht auf Leben. Das «Austrocknen der Steueroasen», wie es sich die deutsche Regierung angriffslustig wünscht, muss also schon aus menschenrechtlichen Erwägungen als bedenklich bezeichnet werden.

Die Weigerung, sich bedingungslos einer exzessiven Besteuerung zu unterwerfen, kann aber auch in als «frei» oder «demokratisch» geltenden Staaten wie Deutschland legitim sein, etwa wenn der Wohlfahrtsstaat enthemmt öffentliche Schulden aufhäuft, ungedeckte Zahlungsversprechen verteilt und dadurch eine umfangreiche Parallel- oder Schattenwirtschaft erzeugt. Ein Zusammenbruch der öffentlichen Finanzen gefolgt von der systematischen Enteignung der Bürger durch höhere Besteuerung und Geldentwertung ist hier unvermeidlich. Auch kann es legitim sein, sich einer diskriminierenden Besteuerung zu entziehen, die einen konfiskatorischen Charakter annimmt und damit dem Respekt vor elementaren Eigentumsrechten zuwiderläuft.

Gerechtigkeit und Moral auf der Seite der Schweiz

Bei der Analyse dieser Herausforderungen sind stets auch die Einflussmöglichkeiten des Individuums in Betracht zu ziehen: Stellt etwa die Beteiligung an einer Massendemokratie, deren Parteien im wesentlichen deckungsgleiche Positionen vertreten, tatsächlich eine ausreichende Einspruchsmöglichkeit gegen exzessive Steuerregime dar?

Gerade in Demokratien, in denen Politiker ihre wahlpolitischen, pekuniären und anderen eigenen Interessen verfolgen, ist der Schutz von Minderheiten eine Herausforderung. Sowohl die Theorie als auch die Erfahrung legen nahe, dass Massendemokratien sich regelmässig zu Umverteilungssystemen entwickeln, welche letztlich zu einer Erhöhung der Steuerbelastung und einer Schwächung der Privatsphäre aller Bürger führen. Die deutsche Regierung mag die politische Schlagkraft auf ihrer Seite haben. Gerechtigkeit und Moral liegen aber eindeutig auf der Seite der Schweiz und ihres Respekts vor der finanziellen Privatsphäre der Bürger.

Eine frühere Version dieses Artikels wurde in Private, dem Magazin für private und institutionelle Investoren, im Sommer 2009 publiziert.

Februar 2010